Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Stephan Geschwender
Inhaltlich Verantwortlich:
Stephan Geschwender
Gießereistraße 2
45527 Hattingen/Ruhr
Telefon: 0049/(0)2324-597333-0
Telefax: 0049/(0)2324-597333-9
E-Mail: info@modellbau-seibertz.de
Rechtsform : GmbH
Handelsregister B, Amtsgericht Essen
HRB 6830
USt-ID-Nr.: DE119678978
Liefer- und Zahlungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für den Vertrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Insbesondere bedürfen Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. – Sämtliche Angebote sind
freibleibend.
2. Alle Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, freibleibend ab Werk Hattingen, ausschließlich Verpackung, Transportversicherung usw.
Bei steigenden Selbstkosten infolge von Lohn- und Materialpreissteigerungen behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
3. Die von uns genannten Lieferfristen gelten nur ungefähr. Beginn der Lieferfrist ist das Datum der Auftragsbestätigung. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
4. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen
Beanstandungen oder Gegenansprüchen. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen gemäß den jeweiligen Zinssätzen der Privatbanken berechnet.
Wechsel werden vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Die Kosten für die Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die Ausführungen gemäß DIN 1511. Der Käufer hat die Formeinrichtung nach Empfang, spätestens aber vor der Verwendung auf Maßhaltigkeit zu prüfen und
uns im Falle von Beanstandungen unverzüglich Anzeige zu erstatten. Fehler beseitigen wir nach unserem Ermessen durch Änderung oder Neulieferung. Andere Ansprüche sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Beanstandungen können nur sofort bei Erhalt der Ware gemacht werden. Für Fehlabgüsse übernehmen wir keine Verantwortung.
6. a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers, Eigentum des Verkäufers.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
c) Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
d) Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit
Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Verkäufer übergeht. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden
Waren, so ist er verpflichtet, den Preis für die Vorbehaltsware gesondert in Rechnung zu stellen. Wird die Vorbehaltsware entgegen dieser Verpflichtung mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis
veräußert, so ist die Gesamtforderung in Höhe des Wertes abgetreten, den die vom Verkäufer gelieferte Ware einschließlich der anteiligen Verdienstspanne des Käufers hat.
e) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die
Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt.
f) Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung zu 25% übersteigt, wird der Verkäufer vollbezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.
7. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hattingen, Gerichtsstand für beide Teile ist Essen.
8. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich anerkannt sind.
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